Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie als Pilotinnen und Piloten der alten Tornados oder in Kürze der F-35-A-Tarnkappenbomber sollen im Ernstfall die in Büchel lagernden Atombomben über Zielgebiete abwerfen, die gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehalten werden. Dies wird jedes Jahr im Rahmen des Atomkriegsmanövers Steadfast Noon trainiert.
Atomwaffeneinsätze sind jedoch völkerrechts- und grundgesetzwidrig. Damit sind auch die Bereithaltung von Atombomben und alle unterstützenden Vorbereitungsleistungen für deren mögliche Einsätze rechtswidrig. Rechtswidrige Befehle dürfen weder erteilt noch befolgt werden.
Wir appellieren an Sie, Ihren Vorgesetzten gegenüber zu erklären, dass Sie sich aus Gewissensgründen an der Unterstützung der nuklearen Teilhabe nicht mehr beteiligen wollen. Insbesondere rufen wir Sie auf, die in den USA vorgesehene Ausbildung an den F-35A-Bombern zu verweigern. Tarnkappenbomber und die neuen B61-12 Bomben werden die nukleare Einsatzschwelle nochmals senken.
Hinzu kommt, dass die Nuklearstrategie der NATO den Ersteinsatz von Atomwaffen nicht ausschließt. Zusätzlich erhöhen die Kündigung erreichter Abrüstungsvereinbarungen und die Produktion neuer „Mini-Nukes“ die Atomkriegsgefahr.
Die nukleare Teilhabe ist völkerrechts- und damit zugleich grundgesetzwidrig (Art. 25 GG):
- Die Bundesrepublik hat sich als Nichtnuklearwaffenstaat im Atomwaffensperrvertrag verpflichtet, Atomwaffen „von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“ (Art. II NVV).
- Jeder Atomwaffeneinsatz verstößt gegen die Genfer Konventionen/Zusatzprotokolle zur Geltung des humanitären Völkerrechts in bewaffneten Konflikten.
- Jeder Atomwaffeneinsatz ist laut Gutachten des Internationalen Gerichtshofes (IGH) vom 9. Juli 1996 generell verboten.
- Gemäß „Taschenkarte“ der Bundeswehr (Ausgabe 2008) ist deutschen Soldatinnen und Soldaten der Einsatz atomarer Waffen gemäß humanitärem Kriegsvölkerrecht ausdrücklich verboten.
Angesichts der Kriege in der Ukraine und in Nahost sind Atomkriegsübungen wie Steadfast Noon und strategische Gedankenspiele über einen begrenz- und gewinnbaren Atomkrieg höchst gefährlich. Die weltweit gelagerten Atomwaffenarsenale können die Menschheit mehrfach auslöschen. Jeder Atomkrieg würde unzählige Menschenleben durch Druckwellen, Feuerstürme und nukleare Strahlung auf grausame Weise auslöschen und zumindest große Teile der Erde unbewohnbar machen.
Auch ein „begrenzter“ Atomkrieg hätte weltweit katastrophale Auswirkungen auf Atmosphäre, Klima und Gesundheit der eventuell Überlebenden
(nuklearer Winter). Da der Atomwaffensperrvertrag (Nichtverbreitungs-Vertrag) das in Artikel VI angestrebte Ziel – vollständige nukleare Abrüstung – nach über 50 Jahren nicht erreicht hat, muss die Bundesrepublik die nukleare Teilhabe in der NATO beenden und dem neuen Atomwaffen-Verbotsvertrag der UNO beitreten – so fordert es die Friedensbewegung. Sie als Pilotinnen und Piloten können Ihre direkte Mitwirkung an der nuklearen Teilhabe aus Gewissensgründen – wenn Sie unseren Argumenten folgen – aufkündigen, eine andere Verwendung suchen und so dazu beitragen, dass in einem ersten Schritt zu einer atomwaffenfreien Welt die Atomwaffen aus der Bundesrepublik abgezogen werden.
Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger, Politikerinnen und Politiker dazu auf, sich eindeutig und mit aller Kraft gegen neue Atombomber, für den Abzug der Atombomben aus Büchel und für die weltweite Ächtung aller Atomwaffen einzusetzen!
Unterzeichner und Kontakt siehe hier
Drei Jahre UN-Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft! Alle müssen handeln!
Aufruf der Friedenskooperative in Bonn
Das Foto „Du, Pilot*in auf dem Flugfeld“ zeigt die Kundgebung vor dem Alten Bonner Rathaus (2021) zum Flaggentag der „Städte für das Atomwaffenverbot / Mayors for Peace“ – mit freundlicher Genehmigung